Wie kommt das THW zum Einsatz?

Für Privatpersonen oder Unternehmen gilt: In Unglücksfällen ist stets der Notruf über die Telefonnummer 112 abzusetzen. Die zuständige Leitstelle disponiert dann über alle verfügbaren Hilfsorganisationen.

Rufen Sie im Notfall nicht bei uns an, wählen Sie die 112!

Wer kann also das THW anfordern?

  1. Öffentliche Anforderer: Dazu gehören insbesondere die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder, wie z.B. Feuerwehren, Polizei, Ordnungsämter und Katastrophenschutzbehörden. Diese Behörden können das THW im Rahmen der Amtshilfe oder bei größeren Notfällen und Katastrophen anfordern.

  2. Überregionale und Bundesbehörden: Bei großflächigen Katastrophen oder im Rahmen der überregionalen Gefahrenabwehr kann das THW auch von Bundesbehörden angefordert werden.

  3. Kommunale Einrichtungen: In bestimmten Fällen können auch kommunale Einrichtungen wie z.B. technische Werke oder Gesundheitseinrichtungen das THW anfordern, wenn spezielles technisches Know-how oder Ausrüstung benötigt wird.

  4. Andere Hilfsorganisationen: In manchen Situationen kann das THW auch von anderen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst für Unterstützung angefordert werden.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, wenden Sie sich bei schnellem Bedarf an die Kreisleitstelle Minden-Lübbecke unter 05703 981120 oder alarmieren Sie uns über den Dienstweg.
Falls Sie die Nummer von unserem Einsatzhandy haben können Sie auch diese verwenden.

Für alle andere Fälle können Sie uns unter 0571/ 9519090 oder per Email ov-minden@thw.de erreichen