Werden Sie Teil des Teams!

Sie interessieren sich für den Umgang mit Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie hier richtig!

Aber sicherlich kommen bei Ihnen einige Fragen auf, wenn Sie über einen Eintritt in das THW nachdenken. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man Teil der Gemeinschaft werden kann.

  • Sie sind körperlich in einem stabilen Zustand, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  • Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit)
  • Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden.
  • Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Beruf und Ehrenamt - ist das überhaupt vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar. 

Das liebe Geld:

Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. 

Das Plus des Ehrenamts für den Arbeitgeber:

Das THW ist auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Kräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitsgeber profitieren können. 

Bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW - vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildungsveranstaltung - sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. 

 

 

Für alle weiteren Fragen ihrerseits stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf oder besuchen Sie uns in der Unterkunft!

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