Häufig gestellte Fragen

Unsere FAQ-Seite liefert Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Werden eines Helfers im Technischen Hilfswerk (THW). Du findest hier Informationen zur Grundausbildung, den Anforderungen und dem Bewerbungsprozess. Zudem geben wir dir einen Einblick in den Alltag eines THW-Helfers und wie du dich in der Organisation weiterentwickeln kannst. Mit diesen Informationen wollen wir dir dabei helfen, den Einstieg ins THW so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.

1. Wie werde ich Mitglied der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bzw. der THW-Jugend?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um dem Technischen Hilfswerk (THW) beizutreten:

  • Junghelfer/in: Im Alter von 10 bis 17 Jahren
  • Aktive/r Helfer/in: Ab 17 Jahren (Ausbildungsbeginn ab 17 Jahren möglich)

 

Weitere Details sind im THW-Gesetz und in der THW-Mitwirkungsrichtlinie festgelegt.

2. Was beinhaltet die Aufnahme im THW?

Durch die rechtsverbindliche Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag treten Sie auf unbestimmte Zeit in das THW ein und verpflichten sich zur humanitären Hilfe, Bergung und Schutz von Sachgütern. Es gibt eine Probezeit von sechs Monaten, in der beide Seiten das Dienstverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen können. Danach kann das Dienstverhältnis schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

3. Welche Voraussetzungen muss man für eine THW-Mitgliedschaft erfüllen?

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Körperliche Fitness
  • Ständiger Aufenthaltsort in Deutschland
  • Verfügbarkeit für den Dienst im THW
  • Keine unehrenhafte Entlassung von einer anderen Katastrophenschutzorganisation
  • Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat
  • Keine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr
  • Nicht vom Wahlrecht nach §13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen

Berufliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, alle Berufsgruppen sind willkommen.

4. Anhand welcher Kriterien werden die gesundheitlichen Voraussetzungen bemessen?

Die körperliche Eignung wird in der Regel durch die Untersuchung G 26.1 nachgewiesen. Für Atemschutzgeräteträger ist die Untersuchung G 26.3 erforderlich. Notwendige Impfungen sind Tetanus, Diphterie und Hepatitis A und B. Alle Untersuchungs- und Impfungskosten werden vom THW übernommen.

5. Bekommt man für seine Tätigkeit im THW eine Vergütung?

Nein, die Tätigkeit im THW ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Auslagen, die im Dienst entstehen, werden jedoch ersetzt.

6. Muss ich für mein Engagement im THW etwas investieren?

Nein, die Mitgliedschaft verursacht keine Kosten. Die persönliche Schutzausrüstung und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei dienstlichen Veranstaltungen werden übernommen.

7. Bin ich im THW-Dienst versichert?

Ja, bei allen Dienstveranstaltungen besteht Versicherungsschutz durch die Unfallkasse des Bundes.

8. Welche Vorteile bietet mir das THW?

Das THW bietet zahlreiche Vorteile, darunter zertifizierte Ausbildungen, ein bundesweites Netzwerk, vielfältige Einbringungsmöglichkeiten, Erlernen handwerklicher Fähigkeiten und Vergünstigungen über die THW-Bundesvereinigung.

9. Muss mich mein Arbeitgeber für Einsätze des THW freistellen?

Ja, laut THW-Gesetz muss der Arbeitgeber die Helfer/innen freistellen. Das THW erstattet dem Arbeitgeber die fortgewährten Leistungen. Es wird empfohlen, die Freistellung vorher mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

10. Wie viel Zeit muss ich für eine Mitgliedschaft im THW investieren?

Es wird ein Engagement von 90 bis 120 Stunden pro Jahr erwartet. Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen finden regelmäßig im 14-tägigen Rhythmus an Montagen und Samstagen statt.

11. Wann finden die Ausbildungen der Jugendgruppe statt?

Die Jugendgruppe trifft sich durchschnittlich an einem Samstag im Monat sowie zu weiteren Veranstaltungen gemäß Dienstplan. Es werden auch spannende Ausflüge und gemeinsame Aktionen organisiert.

12. Welche Termine gibt es außerhalb des Dienstplans?

Jeden zweiten Montag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr findet ein regulärer Dienstbetrieb im Ortsverband Mindern statt, bei dem verschiedene Aufgaben und Vorbereitungen erledigt werden. Zusätlich finden Samstags Dienste statt.

13. Wann kann ich mir den Ortsverband Minden ansehen und persönlich informieren?

Für ein Schnupperdienst kann man sich jeder Zeit unter jetzt.thw-minden.de anmelden. Zusätlich besteht die möglich keit uns unter ov-minden(at)thw.de zu kontaktieren.

14. Welche Einsatzaufgaben hat das THW?

Das THW ist im In- und Ausland in der Katastrophenabwehr und örtlichen Gefahrenabwehr tätig und unterstützt andere Hilfsorganisationen bei größeren Unglücksfällen. Die Originäre Aufgabe ist der Katerstophenschutz.

15. Bin ich verpflichtet, an Einsätzen des THW teilzunehmen?

Ja, grundsätzlich sind alle aktiven Mitglieder zur Teilnahme an Ausbildungen, Übungen und Einsätzen verpflichtet. Das THW nimmt jedoch auf persönliche und berufliche Umstände Rücksicht.

16. Muss ich an Auslandseinsätzen teilnehmen?

Eine Pflicht zur Teilnahme an Auslandseinsätzen besteht nur innerhalb der EU und erfolgt nach vorheriger Kräfteabfrage. Internationale Einsätze außerhalb der EU sind freiwillig und nur für speziell vorbereitete THW-Experten vorgesehen.

17. Dürfen Jugendliche an THW-Einsätzen teilnehmen?

Nein, Jugendliche dürfen nicht an Einsätzen teilnehmen, da diese oft gefährliche Situationen beinhalten.

18. Wie wird das THW alarmiert?

Die Alarmierung erfolgt primär über Funkmeldeempfänger oder über eine App. Bei größeren Einsätzen erfolgt eine Nachalarmierung über Telefon. Überregionale Einsätze werden über die zuständige Geschäftsstelle per Telefon alarmiert.

19. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten habe ich im THW?

Es gibt zahlreiche Tätigkeitsfelder im Ortsverband Minden, darunter Leitungs- und Verwaltungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung, technische Rettung und Bergung, sowie spezielle Aufgaben in der örtlichen Gefahrenabwehr.